· Fachbeitrag · Zweckbetriebe
Einrichtung leistet auch an nicht Begünstigte: So wird die Zweckbetriebseigenschaft gewahrt
| Eine Reihe von Zweckbetrieben definiert sich dadurch, dass die Leistungen an einen bestimmten - begünstigten - Kunden- oder Personenkreis erbracht werden. Erbringt die Organisation die gleichen Leistungen auch an nicht Begünstigte, ist die Zweckbetriebseigenschaft in Gefahr. Erfahren Sie, wie der Zweckbetrieb ein Zweckbetrieb bleibt. |
Die denkbaren Konstellationen
Erbringt eine gemeinnützige Organisation die gleichen Leistungen auch an nicht Begünstigte, gibt es folgende Einstufungsmöglichkeiten:
- Es entsteht ein selbstständiger steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der vom Zweckbetrieb abgegrenzt werden muss.
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