· Fachbeitrag · Zweckbetriebe
FinMin Sachsen-Anhalt: Jugendfreiwilligendienst kann je nach Einsatzbereich begünstigt sein
| Das Finanzministerium (FinMin) Sachsen-Anhalt hat geklärt, wie Leistungen im Rahmen der Jugendfreiwilligendienste ertragsteuerlich behandelt werden. VB stellt Ihnen das Schreiben vor. |
So sind Jugendfreiwilligendienste organisiert
Bei den Freiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr) schließen die Freiwilligen und die Träger des Dienstes eine schriftliche Vereinbarung. Die Freiwilligen erhalten für ihre Tätigkeit vom Träger eine Vergütung in Form eines Taschengelds. Durch die Vereinbarung erwerben die Freiwilligen einen arbeitnehmerähnlichen Status im Verhältnis zum Träger. Dieser übernimmt die Anmeldung zur Sozialversicherung. Die Freiwilligen leisten den Dienst tatsächlich jedoch regelmäßig nicht beim Verband selbst, sondern in einer anderen Einrichtung (Einsatzstelle).
Die Einsatzstelle erstattet dem Träger die Aufwendungen für die Freiwilligen (Taschengeld) und die Beiträge zur Sozialversicherung. Darüber hinaus zahlt sie einen monatlichen Betrag zur Abgeltung anderer Kosten (Verwaltung, Gehaltsabrechnung, etc.). Dabei gibt es zwei Fälle der Vertragsgestaltung:
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