· Fachbeitrag · Zweckbetriebe
Höhere Vergütungsgrenze für bezahlte Sportler: Diese Folgen hat die Änderung des AEAO für Sie
| Das BMF hat die Vergütungsgrenze für „bezahlte“ Sportler angehoben und dazu den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 67a AO entsprechend geändert. VB stellt Ihnen die Änderung vor und schildert Ihnen, was sie für Ihren Verein bedeutet. |
Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb
Sportliche Veranstaltungen sind in zwei Fällen ein Zweckbetrieb (§ 67a AO):
- Die Einnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen sind nicht höher als 45.000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) pro Jahr. Dann werden alle sport-lichen Veranstaltungen pauschal als Zweckbetrieb behandelt. Und zwar auch dann, wenn bezahlte Sportler beteiligt sind.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig