· Fachbeitrag · Zweckbetriebe
Jugendherberge: Leistungen an Alleinreisende kein Zweckbetrieb
| Jugendherbergen konnten ihre Umsätze bisher auch dann noch dem Zweckbetrieb zuordnen, wenn sie bis maximal zehn Prozent alleinreisende Erwachsene beherbergt haben. Diese Auffassung hat das BMF revidiert. Leistungen an Alleinreisende, die älter sind als 27 Jahre, sind jetzt ein selbstständiger steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. |
Hintergrund | Die Finanzverwaltung setzt damit eine Entscheidung des BFH um (BFH, Urteil vom 10.08.2016, Az. V R 11/15, Abruf-Nr. 190263). Der AEAO (hier Nr. 3 zu § 68 Nr. 1 AO) ist neu gefasst (BMF, Schreiben vom 18.01.2018, Az. IV C 4 ‒ S 0187/09/10001 :003, Abruf-Nr. 199785).
Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 2 | ID 45154886