21.12.2018 · Nachricht · Zweckbetriebe
Vermietung eines Rettungssimulators: Begünstigte Einnahmen?
| Wohin fallen die Einnahmen, die ein gemeinnütziger Verein erzielt, der die Verkehrssicherheit und -erziehung fördert, aus der Vermietung eines Rettungssimulators an Autohäuser? In den Zweckbetrieb oder den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Dieser Frage muss der BFH beantworten. Das FG Niedersachsen hat auf Zweckbetrieb votiert, weil sowohl die Nähe zu den Satzungszwecken als auch die Zwecknotwendigkeit gegeben war. |
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