29.12.2023 · Fachbeitrag · Zweckbetriebe
Wasserversorgung in Kleingartenanlagen kann begünstigt sein
| Wasser- und Stromversorgungsunternehmen sind häufig nicht bereit, bei Kleingartenanlagen jeden Kleingärtner über einen eigenen Zähler mit Strom und Wasser zu versorgen. Die Strom- und Wasserlieferungen erfolgen deswegen über zentrale Zähler an die Kleingartenvereine, die die Kosten dann an die Abnehmer (Kleingärtner) weiterberechnen. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat jetzt klargestellt, dass zumindest die Wasserlieferungen dem Zweckbetrieb unterfallen können. |
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