01.08.2022 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Mit dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ ist 2020 in § 4 Nr. 29 UStG eine Steuerbefreiung für sonstige Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder eingeführt worden. Jetzt hat sich endlich das BMF dazu geäußert, wie die neuen Regelungen in der Praxis von der Finanzverwaltung angewendet werden.
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