· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Aufwandspauschale für Amateursportler wird auf 250 Euro im Monat erhöht
| Werden Amateursportler ausschließlich aufgrund mitgliedschaftlicher Bindungen tätig, besteht kein sozialversicherungsrelevantes Beschäftigungsverhältnis, wenn der Verein dafür keine wirtschaftlich relevante Gegenleistung erbringt. Die Sozialversicherungsträger haben dafür bisher eine Pauschalgrenze von 200 Euro festgelegt. Diese erhöht sich jetzt auf 250 Euro im Monat. |
Kein Beschäftigungsverhältnis bei pauschalem Aufwandsersatz
Die 200 bzw. 250 Euro im Monat sind eine Nichtaufgriffsgrenze. Es wird also unterstellt, dass Zahlungen bis zu dieser Höhe nur den tatsächlichen Aufwand (z. B. für Fahrtkosten, Sportkleidung etc.) decken und keine wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Leistungen im Sinne einer Vergütung darstellen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich darauf verständigt, dass bei Zahlungen bis zu dieser Höhe vermutet wird, dass keine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht und daher keine sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung ausgeübt wird.
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