· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Beschäftigungen im Verein: Kein Arbeitsverhältnis bei freier Wahl der Dienstzeit
| Die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist nicht nur wegen der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht von Bedeutung. Auch der Mindestlohn spielt eine Rolle, weil er bei Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen nicht selten unterschritten wird. Eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zeigt, wie Sie solche Tätigkeiten gestalten und sich vor unliebsamen Überraschungen schützen können. |
Der Fall: Nachtwache in Wohnprojekt für Obdachlose
Das Urteil betraf ein gemeinnütziges Wohnprojekt für obdachlose alkoholkranke Männer. Es beschäftigte u. a. Nachtwachen, die selbst entscheiden konnten, für welche Nächte sie sich in den Dienstplan eintrugen. Ein Mann, der ‒ wie die anderen auch ‒ durchschnittlich drei Nächte im Monat als Nachtwache eingesetzt war, klagte auf Zahlung des Mindestlohns. Er begründete das damit, dass keine ehrenamtliche Tätigkeit vorlag.
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