04.07.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
OLG Frankfurt: Besonderer Vertreter ist normaler Arbeitnehmer
| Für den Geschäftsführer eines Vereins, der zum besonderen Vertreter bestellt ist, gelten die allgemeinen Arbeitnehmerschutzrechte. Er ist – so das OLG Frankfurt – nicht mit dem Geschäftsführer einer GmbH vergleichbar. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig