· Fachbeitrag · Aufwandsersatz
Aufwandsersatz im Verein: Welche Reisekosten Sie wem erstatten können
| Finanzverwaltung und Rechtsprechung haben sich in jüngster Zeit mit dem Thema Reisekosten von Arbeitnehmern beschäftigt. VB stellt Ihnen die Dinge und Aussagen vor, die auch Vereine betreffen. |
Steuerliche Unterscheidung
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet bei Fahrt- und anderen Reisekosten von Arbeitnehmern zwischen zwei Dingen:
- Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG): Der Arbeitgeber kann seine Zuschüsse mit 15 Prozent in Höhe der Entfernungspauschale pauschalversteuern. Der Arbeitnehmer kann sie ‒ unabhängig vom Verkehrsmittel ‒ mit 30 Cent pro Entfernungskilometer (einfache Strecke; ab dem 21. Kilometer 35 Cent) steuerlich geltend machen.
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