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  • · Fachbeitrag · Beratungspraxis

    Abteilung will sich aus Verein abspalten: Was gilt in punkto „zeitnahe Mittelverwendung“?

    | Die zeitnahe Mittelverwendung wirft immer wieder Fragen auf, weil viele Einzelfälle in den gesetzlichen Vorgaben nicht berücksichtigt sind. Nachfolgend geht es darum, was ein Verein in punkto zeitnahe Mittelverwendung veranlassen muss, wenn sich eine Abteilung abspaltet. |

    Der Fall aus der Praxis

    Eine Abteilung eines Sportvereins, die schon bisher finanziell weitgehend selbstständig war, soll in einen eigenständigen Verein ausgegliedert werden. Neben Sachvermögen (Sportgeräten etc.) verfügt die Abteilung über rund 40.000 Euro auf einem eigenen Konto, das auf den neuen Verein übertragen werden soll.

    Neuer Verein will vorhandene Mittel nicht ausgeben müssen

    Da der neue Verein im laufenden Jahr bereits nennenswerte Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen hat, würde er die Freigrenze von 45.000 Euro Jahreseinnahmen, bis zu der die zeitnahe Mittelverwendung nicht gilt (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO), überschreiten. Er sucht nach einer Lösung, wie er die angesammelten Mittel auch weiter im Vermögen führen kann.