· Fachbeitrag · Datenschutz
Höhe der Geldbuße bei Verstößen gegen den Datenschutz: Neues Ermittlungskonzept kennen
von RA Michael Röcken, Bonn
| Vereinen, die gegen den Datenschutz verstoßen, droht ein hohes Bußgeld. Das kann ‒ weil es präventiv wirken soll ‒ bis zu 20 Mio. Euro betragen. So steht es in Art. 83 Abs. 1 DSGVO. Was muss man aber dafür „verbrochen“ haben und wann gibt es überhaupt ein Bußgeld? Die Datenschutz-Konferenz hat hier etwas Licht ins Dunkel gebracht. |
Aufgaben und Ziele der Datenschutz-Konferenz
Hinter der Datenschutz-Konferenz (DSK) stehen die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Also die Behörden, die dafür zuständig sind, ein Bußgeld zu verhängen. Die DSK gibt an, dass es Ziel des Konzepts ist, den Datenschutzaufsichtsbehörden eine Methode zur Verfügung zu stellen, um Geldbußen systematisch, transparent und nachvollziehbar zu bemessen.
Bußgeldermittlungskonzept gilt auch für Vereine
Direkt zu Anfang weist die DSK darauf hin, dass das Konzept „insbesondere keine Anwendung auf Geldbußen gegen Vereine außerhalb ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit“ findet.
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