· Fachbeitrag · Finanzierung
Vereine erhalten Überbrückungshilfe III in vollem Umfang: Politik hat gehandelt
von Dipl.-Kauffrau und Steuerberaterin Sandra Oechler, Büdingen, www.vereinsberatung-oechler.de
| In der November-Ausgabe (Seite 4 bis 5) hat VB darüber berichtet, dass eine geänderte Sichtweise der Bewilligungsstelle Hessen zu einer existenziellen Benachteiligung gemeinnütziger Vereine bei der Beantragung von Corona-Hilfsgeldern führt. Es sollten lediglich die Kosten aus einer wirtschaftlichen Aktivität des Vereins förderfähig sein. Die öffentliche Aufklärung und Kritik hat gefruchtet, die Politik hat gehandelt. |
Was war passiert?
Nachdem zahlreiche Vereine ihre Hilfsanträge mit Hilfe ihrer Steuerberater gestellt hatten und diese oftmals innerhalb weniger Tage auch bewilligt und ausgezahlt waren, kam das Verfahren ohne ersichtlichen Grund ins Stocken. Die Bewilligungsstelle teilte völlig überraschend mit, dass bei Vereinen nur eine wirtschaftliche Aktivität förderfähig sei, nicht hingegen der ideelle Bereich und die Vermögensverwaltung.
Bewilligungsstelle wollte nur den Geschäftsbetrieb fördern
Da natürlich auch den Vereinen jegliche wirtschaftliche Aktivität untersagt war und selbst im Zweckbetrieb keine Sport- bzw. Kulturveranstaltungen oder Seminare etc. stattfinden konnten, hätte diese neue Sichtweise zur Folge gehabt, dass die Vereine vielfach keinen Cent Unterstützungsleistung bekommen hätten.
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