· Fachbeitrag · Vereinsfinanzen
Überbrückungshilfe III Plus und IV: So wahren Gemeinnützige alle Kostenerstattungs-Chancen
von Dipl.-Kauffrau und Steuerberaterin Sandra Oechler, Zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeit, Büdingen
| Nachdem endlich klar ist, dass alle vier Tätigkeitsbereiche einer gemeinnützigen Organisation förderfähig sind, lohnt sich (nochmals) ein genauer Blick in die Förderrichtlinien der aktuellen Corona-Hilfsprogramme. Erfahren Sie nachfolgend, wofür Sie Hilfsanträge im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus sowie Überbrückungshilfe IV stellen können. |
Der Grundgedanke der Hilfsprogramme
Der Grundgedanke ist weiterhin unverändert: Eine gemeinnützige Organisation hat einerseits mindestens 30 Prozent weniger Einnahmen, aber andererseits Kosten, die sie nicht in gleicher Weise reduzieren kann, sodass eine finanzielle Mehrbelastung unausweichlich ist. Im Rahmen der Antragstellung werden diese unveränderbaren Kosten bezuschusst.
Die Förderphasen und -programme im Überblick
Die Phasen III+ und IV sind zu großen Teilen inhaltsgleich. Die wichtigsten Unterschiede ergeben sich in folgenden Punkten:
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