30.04.2015 · Fachbeitrag · Freiwillige Krankenversicherung
Übungsleiterfreibetrag wird als Einkommen angerechnet
| Der Übungsleiterfreibetrag wird in die Einkommensermittlung bei der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Thüringen klargestellt. |
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