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Bundesrat möchte moderate Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
| Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme am 27.09.2024 zum Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes eine moderate Anhebung der Beträge beim Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG und bei der Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG vor. Der Übungsleiterfreibetrag soll von bisher 3.000 Euro auf 3.300 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 900 Euro. |
Weiterführender Hinweis
- Stellungnahme des Bundesrats vom 27.09.2024 → Abruf-Nr. 244076
Quelle: ID 50187864