04.02.2025 · Nachricht · Haftung
Pferd tritt sich Nagel in den Huf: Wann haftet der Reitverein?
| Tritt ein Pferd sich auf einem Außengelände, das ein Reitverein bewirtschaftet, einen einzelnen Nagel in den Huf, obwohl der Verein regelmäßig zumutbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit vorgenommen hat, trifft den Verein keine Haftung. Mit dieser Klarstellung hat das OLG Frankfurt die Schadenersatzforderung einer Pferdebesitzerin abgelehnt, die den Verein für die Behandlungskosten schadenersatzpflichtig machen wollte. |
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