· Nachricht · Leserforum
Herausgehobene Doppelfunktion im Verein: Was ist möglich?
| Ein Leser fragt: Wir planen, einen vertretungsberechtigten Vorstand noch als Verwaltungsleiter zu bestellen. Aus dem Mitgliederkreis haben wir Vorbehalte gespürt, dass eine Person „Arbeitgeber und Angestellter“ gleichzeitig ist. Man vermutet, dass der Arbeitsvertrag den Vorstand schützen soll, weil er ja als Vorstand kurzfristig abgewählt werden kann. Ist so eine Konstellation im Vereinsumfeld nach Ihrer Einschätzung möglich? |
Antwort | Ein Anstellungsverhältnis des Vorstands ist durchaus möglich. Grundsätzlich sind dann beide Rechtsverhältnisse (Organstellung und Arbeitsvertrag) getrennt zu behandeln. Sie können auch getrennt beendet werden. In der Regel werden deswegen beide Verträge aneinander gekoppelt. Das ist grundsätzlich kein Problem, weil Vorstandsmitglieder als leitende Angestellte nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Wie Sie selbst ansprechen, liegt hier unter Umständen aber eine Selbstkontrahierung vor, d. h. das Vorstandsmitglied schließt mit sich selbst einen Vertrag. Das ist nach § 181 BGB nur mit Erlaubnis der Mitgliederversammlung zulässig.
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „In-sich-Geschäfte des Vorstands“, VB 6/2016, Seite 14 → Abruf-Nr. 44077422