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  • 28.05.2024 · Nachricht · Lohnsteuer

    Kostenerstattung für ein erweitertes Führungszeugnis ist kein Arbeitslohn

    | Vereine sind gehalten, von Mitarbeitern zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Erstattet der Verein die Kosten dafür, führt das nicht zu – lohnsteuerpflichtigem – Arbeitslohn. Das entschied der BFH im Fall eines kirchlichen Arbeitgebers. |