· Fachbeitrag · Mitgliederversammlung
Virtuelle Mitgliederversammlung (Teil 2): Probleme bei hybriden Versammlungen meistern
| Zum 31.08.2022 läuft die Übergangsregelung des GesRuaCOVBekG aus. Mitgliederversammlungen können dann nur noch in elektronischer Form durchgeführt werden, wenn die Satzung das ausdrücklich ermöglicht. Die VB-Beitragsreihe klärt die rechtlichen Voraussetzungen und gibt praxisnahe Tipps zur Satzungsgestaltung und organisatorischen Umsetzung. In Teil 2 erfahren Sie, welche Probleme hybride Versammlungen mit sich bringen und wie Sie diese gut meistern. |
Hybride Versammlung stellt hohe Anforderungen
Sind die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine virtuelle Mitgliederversammlung geschaffen, liegt es nahe, auch Mischformen anzubieten. Die Idee dabei ist meist, dass die Mitgliederversammlung grundsätzlich in Präsenz erfolgt, aber Mitglieder, die daran nicht teilnehmen können oder wollen, sich online zuschalten. Tatsächlich ist die Umsetzung einer hybriden Versammlung aber deutlich anspruchsvoller als eine rein virtuelle Versammlung ‒ zumindest, wenn es sich um größere Mitgliederzahlen handelt. Es gilt nämlich der Grundsatz, dass es generell keinen Unterschied machen darf, ob ein Mitglied virtuell oder vor Ort teilnimmt.
Mit der Livestream-Übertragung ist es nicht getan
Es ist also nicht damit getan, die Präsenzversammlung als Livestream zu übertragen. Vielmehr müssen den online zugeschalteten Mitgliedern grundsätzlich die gleichen Mitwirkungsmöglichkeiten geboten werden wie den Mitgliedern, die vor Ort anwesend sind. Das bedeutet:
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