· Fachbeitrag · Praxisfall
Negatives Gesamtergebnis: Kann der Verein trotzdem freie Rücklagen bilden?
| Die Bemessungsgrundlage für die freien Rücklagen deckt sich häufig nicht mit dem wirklichen Mittelüberhang. Vor allem, wenn das Gesamtergebnis des Vereins negativ ist, ist fraglich, ob er freie Rücklagen bilden darf. |
Frage: Wir haben in unserer letzten Steuererklärung für ein Jahr, in dem das Gesamtergebnis des Vereins negativ war, freie Rücklagen ausgewiesen. Das Finanzamt hat das nicht akzeptiert. Ist das korrekt, obwohl wir durch die Einnahmen im ideellen Bereich und Überschüsse im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine entsprechende Bemessungsgrundlage hatten?
Antwort: Leider gibt es für diesen Fall keine verbindliche Regelung. Es dürfte aber dem Sinn der gesetzlichen Vorschrift widersprechen, wenn bei negativem Gesamtergebnis Rücklagen ausgewiesen werden.
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