· Fachbeitrag · Praxisfall
Verein reicht vorab Gelder an Mitglieder aus: Wie müssen Kassenführung und Belege aussehen?
| Werden Auslagen an Mitglieder und Ehrenamtler erstattet, kommt es immer wieder zu Problemen mit fehlenden oder unzureichenden Belegen. Wegen des strengen Mittelbindungsgrundsatzes sollte es aber bei gemeinnützigen Vereinen niemals zu Nachweislücken kommen. |
Frage: Wie muss die Kassenführung aussehen, wenn wir vorab Gelder an Mitglieder ausreichen, die Belege dafür aber später erst eingereicht werden? Leider sind die eingereichten Belege oft unzureichend. Wie können wir da verfahren?
Antwort: Hier geht es um zwei Probleme: Die sturzfähige Kassenführung und die Fragen nach Ersatzbelegen.
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