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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Vereinseigenes Fitnessstudio: Gefährdet eine zu starke Werbung die Gemeinnützigkeit?

    | Fitnessstudios von gemeinnützigen Sportvereinen können ein Zweckbetrieb sein. Da eine flächendeckende Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern besteht, sollten Vereine aber einiges beachten. Insbesondere sollten sie die Werbung für das Studio vor allem auf die Mitgliederwerbung ausrichten. |

     

    Frage: Unser Verein hat ein eigenes Fitnessstudio, für das wir gerne Werbung machen würden, genauso wie für unsere Sportkurse. Unser Präsident ist gegen diese Art der Bekanntmachung. Er sorgt sich, dass wir dadurch die Gemeinnützigkeit verlieren könnten. Ist dem so?

     

    Antwort: Die Gemeinnützigkeit gefährden würde allenfalls ein Betrieb, der nicht als Zweckbetrieb behandelt werden kann und Haupttätigkeit des Vereins ist. Probleme könnte es aber hinsichtlich der Rechtsfähigkeit geben und einer eventuellen Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister.