· Fachbeitrag · Rechnungslegung
Mittelverwendungsrechnung in der Praxis (Teil 1): Gestaltungsvorschläge für Vereine mit EÜR
| Die zeitnahe Mittelverwendung gehört zu den zentralen Geboten des Gemeinnützigkeitsrechts. Erstaunlich unklar ist gemessen daran, wie der Nachweis dafür aussehen muss. Die Finanzverwaltung hat das Thema bisher überhaupt nicht behandelt. VB schließt diese Lücke und zeigt, wie die Mittelverwendungsrechnung in der Praxis aussehen kann; zunächst für Vereine mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung. |
Grundsätzliches zur Mittelverwendungsrechnung
Grundlage der Mittelverwendungsrechnung ist die Ertragsrechnung und Vermögensaufstellung der gemeinnützigen Einrichtung. Da diese bei Bilanzierern und Einnahmen-Überschuss-Rechnern (EÜR) unterschiedlich aussieht, hat auch die Mittelverwendungsrechnung eine jeweils unterschiedliche Form.
Unterschied zwischen Bilanz und EÜR
Bei Vereinen mit EÜR richtet sich die Mittelverwendung nach dem Zufluss- und Abflussprinzip. Die EÜR bildet das aber nicht hinreichend ab, weil es sich dabei um eine Ertrags- und keine Liquiditätsrechnung handelt. Die Ertragsrechnung per EÜR ist aber näher an der Liquiditätsrechnung als die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bei Bilanzierern.
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