· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Entscheidungshilfe (Teil 2): Wann sind Trainer und Übungsleiter rentenversicherungspflichtig?
| In kaum einem anderen Bereich werden in Vereinen mehr Fehler gemacht als bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Trainern und Übungsleitern. VB will Ihnen deshalb Sicherheit geben. In der November-Ausgabe (Seite 3) haben Sie die Fälle kennengelernt, die Gerichte in den letzten 30 Jahren entschieden haben. Im letzten Teil der kleinen Beitragsreihe erfahren Sie, wie die einzelnen Bewertungskriterien gewichtet werden, um so bei jedem einzelnen Fall einschätzen zu können, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. |
Kriterien für eine selbstständige Tätigkeit
Die Rechtsprechung hat die sozialversicherungsrechtliche Definition der abhängigen Beschäftigung in § 7 SGB IV in eine Vielzahl von Einzelkriterien ausdifferenziert. Wichtig für Sie ist zu wissen, dass jedes (im zu beurteilenden Fall vorhandene) Kriterium in die Gesamtbewertung einfließt. Die Kriterien werden aber nicht gleich gewichtet. Es gibt gewichtigere Merkmale und weniger gewichtige. VB hat die Kriterien auf einer Skala von 1 (geringes Gewicht) bis 3 (hohes Gewicht) bewertet. Die Bewertung folgt der Rechtsprechung und kann natürlich nur eine Tendenz wiedergeben.
Lesen Sie die Tabelle so, dass eine selbstständige Tätigkeit ausgeschlossen ist, wenn einige hoch gewichtete Kriterien bei Ihrem Fall nicht zutreffen.
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