· Fachbeitrag · Sozialversicherung
LSG Hamburg: Wann sind vom Verein vermittelte Familienbetreuer selbstständig tätig?
| Betreuungstätigkeiten, die ein Verein vermittelt und mit den Betreuern abrechnet, können selbstständig ausgeübt werden. Unter welchen Maßgaben das der Fall ist, zeigt eine Entscheidung des LSG Hamburg. |
Der „Notmütter“-Fall beim LSG Hamburg
Der Rechtsstreit betraf die Tätigkeit sog. „Notmütter“, die im Auftrag eines gemeinnützigen Vereins in der hauswirtschaftlichen Versorgung und Kinderbetreuung tätig waren.
Verein schließt Rahmenvertrag mit „Notmüttern“
Der Verein schloss mit den Betreuerinnen einen Rahmenvertrag, der eine selbstständige Tätigkeit der „Notmütter“ regelte. Die Vergütung betrug 12,50 Euro pro Stunde inkl. Umsatzsteuer. Dem Betreuungsauftrag beigefügt war jeweils eine „Einsatzdokumentation“, die von den Betreuerinnen ausgefüllt und von der Klientin gegengezeichnet werden sollte.
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