· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Neue Erkenntnisse: In diesen Fällen ist ein Trainer selbstständig tätig
| Trainer und Übungsleiter werden in Sportvereinen nicht selten auf Honorarbasis bezahlt - also als Selbstständige behandelt, ohne dass die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Rechtsprechung kam bisher zu unterschiedlichen Bewertungen. Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg zeigt, unter welchen Voraussetzungen Trainer als Selbstständige gelten . |
Der Fall: Co-Trainer einer Fußballmannschaft
Der Fall betraf einen Diplom-Sportlehrer, der Inhaber und Geschäftsführer eines Fitness- und Sportstättencenters war und zusätzlich das Amt des Co-Trainers einer Fußballabteilung ausübte.
Dort bestanden seine Aufgaben insbesondere darin, Trainingspläne zu erstellen und zu kontrollieren, Leistungstests auszuwerten und zu interpretieren und die Spieler sportwissenschaftlich zu betreuen. Außerdem führte er - alleine - Athletiktrainingseinheiten durch und nahm an den Taktikeinheiten des Cheftrainers teil.
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