· Fachbeitrag · Sozialversicherung
SG Wiesbaden: Hockeytrainer ist sv-pflichtig
| Mannschaftstrainer sind regelmäßig in die betrieblichen Abläufe des Sportvereins eingegliedert. Auch ein überdurchschnittlich hohes Honorar spricht hier nicht dafür, dass sie selbstständig tätig sind. Das hat das SG Wiesbaden für einen Hockeytrainer entschieden. |
Trainer sollte Hockeyteam zum Aufstieg coachen
Der Hockeytrainer arbeitete durchschnittlich 18 Stunden im Monat für den Verein. Er erhielt ein Stundenhonorar von 80 Euro. Der Verein räumte ihm alle erforderlichen Mittel und Freiheiten (z. B. durch vorrangige Zuweisung von Trainingszeiten und -plätzen) ein, um den Ligaaufstieg des Vereins zu erreichen. Die deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) stufte die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung ein. Dagegen klagte der Verein.
SG Wiesbaden sieht abhängige Beschäftigung
Das SG Wiesbaden kam zum gleichen Ergebnis wie die DRV Bund. Die Betreuung einer Hockeymannschaft über einen längeren Zeitraum erfordere gerade bei einem größeren Verein mit ambitionierten Zielen, dass Mannschafts- und Vereinsverantwortliche arbeitsteilig zusammenwirken. Deswegen sei der Trainer erheblich in die Vereinsorganisation eingebunden (SG Wiesbaden, Urteil vom 17.05.2019, Az. S 8 R 312/16, Abruf-Nr. 211299).
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