· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Sozialversicherungspflicht des Vorstands: LSG Nordrhein-Westfalen liefert neue Erkenntnisse
| Wann sind Vorstandsmitglieder sozialversicherungspflichtig? Mit dieser Frage hat sich das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen auseinandergesetzt. Die Entscheidung ist deshalb von Bedeutung, weil das LSG die bisherige Rechtsprechung weiterentwickelt hat. |
Der Fall: Vorstand erhielt feste Vergütung und Tagegelder
Der Fall betraf einen Berufsverband für Fahrlehrer. Das betroffene geschäftsführende Vorstandsmitglied ‒ der erste Vorsitzende ‒ war selbstständiger Fahrlehrer. Er erhielt für seine Tätigkeit für den Verband eine feste monatliche Vergütung und zusätzliche Tagegelder. Für Fahrten zur Geschäftsstelle zahlte der Verband ein Kilometergeld von 0,41 Euro pro Kilometer.
Der Verein beantragte ein Statusfeststellungsverfahren. Dabei stellte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) fest, dass die Tätigkeit als geschäftsführender Vorstand im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird. Als Hinweise dafür nannte die DRV, dass
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