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  • · Nachricht · Sozialversicherung

    Vereinsgeschäftsführer sind regelmäßig abhängig beschäftigt

    | Ein nebenberuflicher Vereinsgeschäftsführer, der eine feste Vergütung erhält, ist in der Regel abhängig beschäftigt. Das hat das LSG Baden-Württemberg bei einer Geschäftsführerin entschieden, die hauptberuflich als Anwältin tätig war. |

     

    Die Dame erhielt für ihre Tätigkeit ein monatliches „Honorar“ von 750 Euro. Sie verwaltete die Geschäftsstelle, akquirierte neue Geschäftsstellen, überwachte und koordinierte Schiedsverfahren und organisierte die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins sowie Meetings der Geschäftsstellenleiter. Für das LSG lag hier eine abhängige Beschäftigung vor, weil die Geschäftsführerin

    • nur für den Vorstand tätig und an dessen Weisungen gebunden war,