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  • 02.10.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Vorstandsmitglieder sind regelmäßig abhängig beschäftigt

    | Vergütungen für die Vorstandsarbeit sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Selbst ein Vorstand, der auf Honorarbasis für den Verein tätig ist, ist nur in Ausnahmefällen selbstständig. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Thüringen bestätigt. |