· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Übungsleiterverträge zielgerichtet gestalten: Rechtsprechung bestätigt DOSB-Mustervertrag
| Vereine, die Übungsleiter beschäftigen, stehen stets vor einer Frage: Soll das vertragliche Verhältnis als selbstständige Tätigkeit gestaltet werden oder ist die abhängige Beschäftigung gewünscht? Das LAG Hessen hat für die Zielerreichung jetzt wertvolle Hinweise gegeben. Es hat klargestellt, dass der Mustervertrag, den der DOSB zusammen mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger entwickelt hat, in der Tat zu einer selbstständigen Tätigkeit führt (auch im Mannschaftssport). VB erläutert die Folgen für Vertragsgestaltung und -durchführung. |
Historie und Inhalt des Mustervertrags des DOSB
Der Mustervertrag ist vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gemeinsam mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund, den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und dem Haufe-Verlag speziell für den Sportbereich entwickelt worden. Er wird ‒ so die offizielle „Vorbemerkung“ ‒ fortlaufend mit Blick auf Änderungen des materiellen Rechts und der Rechtsprechung überprüft. Er ist ausschließlich für die nebenberufliche Tätigkeit in Vereinen/Verbänden konzipiert und erfasst Gesamthonorare bis 700 Euro monatlich.
PRAXISTIPP | Der Zeitumfang einer Tätigkeit hat für die sozialversicherungsrechtliche Bewertung grundsätzlich keine Bedeutung. Allerdings wird sich bei einem hauptberuflichen Dienstverhältnis eher eine organisatorische Einbindung in die Organisation des Auftragsgebers ergeben. |
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