· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Urteil des Landessozialgerichts Berlin bringt neue Argumente für selbstständige Tätigkeiten
| Ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg relativiert die bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten. Es liefert neue Argumente, dass und wann Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen als selbstständig einzustufen sind. |
Urteil zu Honorarkräften im Besucherdienst des Bundesrats
Im konkreten Fall ging es um Honorarkräfte im Besucherdienst des Deutschen Bundesrats. Ihre Aufgabe ist es, Besuchergruppen durch den Bundesrat zu führen, und ihnen den Bundesrat, seine Funktion, seine Geschichte sowie das Gebäude und dessen architektonische Ausgestaltung zu erläutern.
LSG Berlin: Honorarkräfte sind selbstständig tätig
Das LSG hat entschieden, dass die vom Bundesrat angewandte Praxis rechtmäßig ist, mit der Führung von Besuchergruppen überwiegend Honorarkräfte auf selbstständiger, nicht sozialversicherungspflichtiger Basis zu betrauen (Urteil vom 15.7.2011, Az: L 1 KR 206/09; Abruf-Nr. 112498).
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