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  • 07.10.2016 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Strafmilderung bei Steuerhinterziehung zugunsten des Vereins

    | Es kann sich strafmildernd wirken, wenn man bei einer Steuerhinterziehung und Schwarzlohnzahlungen nicht in die eigene Tasche wirtschaftet, sondern in die des Vereins. Das zeigt ein Urteil des AG Augsburg. Trotzdem sind die Folgen für Steuersünder erheblich. |