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  • 05.12.2016 · Fachbeitrag · Übungsleiterfreibetrag

    Kann der Arbeitgeber über die Verrechnungsweise entscheiden?

    | Ob auf eine Lohn- und Gehaltszahlung der Übungsleiterfreibetrag angewendet werden kann, ergibt sich aus den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben. Das muss zwischen dem gemeinnützigen Arbeitgeber und dem Mitarbeiter also nicht vereinbart sein. Das LSG Nordrhein-Westfalen bezweifelt es aber, dass es arbeitsrechtlich zulässig ist, wenn der Arbeitgeber bestimmt, wie die Freibeträge angerechnet werden. |