03.02.2015 · Fachbeitrag · Übungsleiterfreibetrag
Nur die persönliche Pflege von Personen ist begünstigt
| Für Einkünfte aus pflegerischen Tätigkeiten kann der Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für hauswirtschaftliche Nebentätigkeiten – aber nur, wenn sie im persönlichen Kontakt zu den Empfängern erbracht werden. Diese Verwaltungsauffassung hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen bestätigt. |
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