07.11.2016 · Fachbeitrag · Übungsleiterfreibetrag
Übungsleiter: Irrtümlich gezahlte SV-Beiträge sind zurückholbar
| Führt ein Verein auf Übungsleitervergütungen, die eigentlich sozialversicherungsfrei sind, irrtümlich Beiträge ab, muss der Versicherungsträger sie erstatten. Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen klargestellt. |
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