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  • · Fachbeitrag · Übungsleitervergütung

    Ehrenamtliche Übungsleiter können Verluste steuermindernd geltend machen

    | Die meisten Vereine können ehrenamtlichen Übungsleitern nur symbolische Vergütungen weit unterhalb des 2.400 Euro Freibetrags zahlen. Sie sollten Ehrenamtler darauf hinweisen, dass diese eventuelle Verluste steuermindernd geltend machen können. Einzelheiten ergeben sich aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt. |

     

    OFD Frankfurt eröffnet Steuerspar-Potenzial

    Die OFD sagt Folgendes: Das Abzugsverbot nach § 3c EStG steht der Verrechnung der Verluste aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit anderen Einkünften nicht entgegen. Verluste aus einer Nebentätigkeit sind vielmehr abziehbar. Der Verlust wird ermittelt, indem die ehrenamtbedingten Ausgaben von den steuerfreien Einnahme abgezogen werden (OFD Frankfurt, Verfügung vom 1.8.2013, Az. S 2245 A-2-St 213; Abruf-Nr. 132948).

     

    Beispiel belegt Praxisrelevanz

    Das folgende Beispiel belegt, dass der Verlustabzug beileibe nicht nur theoretischer Natur ist, sondern in vielen Fällen in der Praxis vorkommen kann.

    • Beispiel

    Sie trainieren die U 19 des SV Mühlhausen. Weil der Verein wenig Geld hat, geben Sie sich mit einer pauschalen Vergütung von 500 Euro pro Jahr im Rahmen der Übungsleiterpauschale zufrieden. Insgesamt haben Sie im Jahr 2013 also Einkünfte von 500 Euro erzielt (steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG). Den Einnahmen stehen 2013 folgende Aufwendungen gegenüber.

     

    Fahrten zu 40 Trainingseinheiten : Einfache Entfernung 6 km (40 x 6 km x 0,30 Euro)

    72,00 Euro

    Fahrten zu 14 Heimspielen: Einfache Entfernung 6 km (14 x 6 km x 0,30 Euro)

    25,20 Euro

    Fahrten zu 14 Auswärtsspielen: Gesamtsumme der dabei zurückgelegten Kilometer 980 (980 km x 0,30 Euro)

    294,00 Euro

    Nachgewiesene Aufwendungen für Fachliteratur

    80,00 Euro

    Nachgewiesene Aufwendungen für Sportkleidung

    120,00 Euro

    Aufwendungen für Reinigung der Sportkleidung

    30,00 Euro

    Aufwendung für Erneuerung der Trainerlizenz beim Bayerischen Fußballverband in München

    • Fahrtkosten: 600 km x 0,30 Euro: 180 Euro
    • Lehrgangsgebühren: 220 Euro

    Summe

    400,00 Euro

    Fahrtkosten zu Verbandstagungen (120 km x 0,30 Euro)

    36,00 Euro

    TK-Kosten

    12,00 Euro

    Summe

    1.076,40 Euro

     

     

    Die Aufwendungen in Höhe von 1.076,40 Euro für den Übungsleiterjob liegen also um 576,40 Euro über Ihren steuerfreien Einnahmen in Höhe von 500 Euro. Diese Differenz dürfen Sie als Verluste in der Steuererklärung 2013 geltend machen.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 13 | ID 42463268