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  • 29.06.2018 · Nachricht · Unfallversicherung

    Benefizspiel ist keine beruflich veranlasste Tätigkeit

    | Die Teilnahme an einem Benefiz-Fußballspiel ist keine Tätigkeit im Rahmen der sozialversicherten Berufsausübung eines „Marketingmanns“. Das hat das LSG Hessen klargestellt und eine Entschädigung für einen Schienbeinbruch abgelehnt, den ein Exprofi dort erlitten hatte. |