· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Unfallversicherung: Wann gelten Ehrenamtler als versicherte Wie-Beschäftigte des Vereins?
| Ehrenamtlich Tätige sind in Vereinen grundsätzlich nicht (über die Berufsgenossenschaft) gesetzlich unfallversichert. Eine Ausnahme stellen arbeitnehmerähnliche, wenn auch unbezahlte Tätigkeiten dar. Das LSG Bayern hat die Anforderungen an eine solche „Wie-Beschäftigung“ jetzt detailliert dargestellt. VB stellt Ihnen die Entscheidung und das darin entwickelte Prüfschema vor, damit Sie eigene Fälle im Hinblick auf das Vorliegen einer „Wie-Beschäftigung“ gut beurteilen können. |
Der Fall vor dem LSG Bayern
Im konkreten Fall war ein Fluglehrer, der Vorstandsmitglied eines Luftsportvereins war, während eines Schulungsflugs mit einem vereinseigenen Ultraleichtflugzeug verunglückt. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen zu. Die Berufsgenossenschaft bestritt, dass ein Versicherungsschutz bestand. Nicht versichert seien nämlich
- Tätigkeiten von Vereinsmitgliedern, die dem Vereinszweck entsprechen würden, sowie
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