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  • 28.08.2015 · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Nichtmitglieder sind regelmäßig Wie-Beschäftigte

    | Wer aufgrund mitgliedschaftlicher Verpflichtung für den Verein tätig wird, ist regelmäßig nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt aber nur für ordentliche Vereinsmitglieder. Personen, die wie ein Vereinsmitglied tätig werden, ohne dass sie satzungsgemäß Mitglieder wurden, sind dagegen als sogenannte Wie-Beschäftigte beitragsfrei über die Berufsgenossenschaft versichert. Das hat das SG Koblenz entschieden. |