28.08.2015 · Fachbeitrag · Unfallversicherung
Nichtmitglieder sind regelmäßig Wie-Beschäftigte
| Wer aufgrund mitgliedschaftlicher Verpflichtung für den Verein tätig wird, ist regelmäßig nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt aber nur für ordentliche Vereinsmitglieder. Personen, die wie ein Vereinsmitglied tätig werden, ohne dass sie satzungsgemäß Mitglieder wurden, sind dagegen als sogenannte Wie-Beschäftigte beitragsfrei über die Berufsgenossenschaft versichert. Das hat das SG Koblenz entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig