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  • · Fachbeitrag · Vereinsführung

    Wann müssen Vereine Beiträge in die Künstlersozialkasse zahlen?

    von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

    | Vielen Vereinsvorständen ist die Künstlersozialkasse unbekannt. Unbekannt ist ihnen leider auch, dass „ihr“ Verein dort abgabepflichtig sein kann und hohe Nachzahlungen drohen können und damit eine Haftungsfalle besteht. Erfahren Sie deshalb, was sich hinter der Künstlersozialkasse verbirgt, wann für den Verein eine Abgabepflicht besteht und welche Änderungen sich zum 1. Januar 2015 im Gesetz ergeben haben. |

    Was ist die Künstlersozialkasse?

    Durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind selbstständige Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Diese müssen dadurch nur die Hälfte ihrer Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung selbst tragen. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und eine Abgabe der Auftraggeber der Künstler (30 Prozent) finanziert.

    Wann kann ein Verein betroffen sein?

    Vereine können von der Künstlersozialabgabe in zwei Fällen betroffen sein.