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  • · Fachbeitrag · vereinsmanagement

    Wann müssen Vereine ein Gewerbe anmelden?

    | Auch Vereine können ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) betreiben und meldepflichtig sein. Oft herrscht aber Unklarheit, ob ein solches Gewerbe vorliegt. Nicht jede wirtschaftliche Tätigkeit ist nämlich auch gewerblich. Der VB VereinsBrief bringt Licht ins Dunkel. |

    Die Gewerbeordnung und die Meldepflichten

    Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfangen will, muss das der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 GewO). Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt bzw. erweitert oder der Betrieb aufgegeben wird.

     

    Wichtig | Das Gewerbe wird auf den Verein angemeldet, nicht auf den Vorstand persönlich. Bei der Anmeldung muss deswegen ein Registerauszug vorgelegt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden(§ 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO).