05.12.2016 · Fachbeitrag · Vereinsstrafen
„Vetternwirtschaft“: Vorstand darf bei Verhängung der Strafe nicht mitwirken
| Sind Vorstandsmitglieder von einem Fehlverhalten eines Mitglieds selbst betroffen, dürfen sie nicht beteiligt sein, wenn der Verein über Ordnungsmaßnahmen gegen das Mitglied entscheidet. Diese Auffassung hat das AG Montabaur bei einem Vereinsmitglied vertreten, das ein Vorstandsmitglied in einer E-Mail der „Vetternwirtschaft“ bezichtigt hatte. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig