· Fachbeitrag · Vergütung im Verein - Teil 2
Der bezahlte Vorstand als Arbeitnehmer: Arbeits- und SV-rechtliche Besonderheiten beachten
| Einfache Mitglieder haben als Mitarbeiter des Vereins keine Sonderstellung. Sie werden arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich nicht anders behandelt als Nichtmitglieder. Im Gegensatz dazu hat der Vorstand als Organ des Vereins eine Sonderstellung, die sich sowohl im Arbeits- als auch im Sozialversicherungsrecht auswirkt. Erfahren Sie was gilt, wenn der bezahlte Vorstand als Arbeitnehmer einzustufen ist. |
Das rechtliche Verhältnis von Verein und Vorstand
Rechtlich ist das Verhältnis von Verein und Vorstand ein unentgeltliches Auftragsverhältnis (§§ 662-674 BGB). Erhält der Vorstand für seine Amtsführung aber eine Vergütung, gelten die Auftragsvorschriften nach § 675 BGB (entgeltliche Geschäftsbesorgung).
Streng getrennt von der Bestellung muss das Anstellungsverhältnis betrachtet werden. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtsverhältnisse.
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