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  • · Fachbeitrag · Vergütungen im Verein - Teil 5

    Der Ehrenamtsfreibetrag: So nutzen Sie ihn für Ehrenamtler und Vorstand optimal

    | Das Thema „Vergütung im Verein“ hat viele Facetten. Je nachdem, wen es im Verein betrifft, sind arbeits-, vereins-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Im fünften Teil der Beitragsreihe steht die Ehrenamtspauschale im Fokus. Sie ermöglicht es, Funktionären und anderen Ehrenamtlern Vergütungen bis zu 720 Euro pro Jahr zu zahlen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. Der VB nennt die Voraussetzungen und zeigt die interessantesten Gestaltungsmöglichkeiten. |

    Zwei Voraussetzungen

    Um den Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen - wie beim Übungsleiterfreibetrag - zwei Bedingungen erfüllt sein (§ 3 Nr. 26a EStG):

     

    • Die Tätigkeit muss nebenberuflich sein (maximal 14 Stunden pro Woche im Jahresschnitt).