08.07.2016 · Fachbeitrag · Versicherung
Vertragsamateur: Verletzung bei Punktspiel ist Arbeitsunfall
| Wenn sich ein Vertragsamateur in einem Punktspiel verletzt, ist das ein Arbeitsunfall. Er genießt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Trier festgestellt. |
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