· Fachbeitrag · Zuwendungsrecht
Öffentliche Zuwendungen für Ihre Projekte: Auf diese Punkte müssen Sie jetzt besonders achten
| Vereine setzen oft Projekte um und werden dabei mittels Zuwendungen von der öffentlichen Hand gefördert. Grundlage ist das Zuwendungsrecht des Bundes bzw. der Länder. Mit der Bewilligung der Zuwendung wird der Verein verpflichtet, ein Projekt innerhalb einer bestimmten Zeit umzusetzen. Da der Vereinsbetrieb derzeit in fast allen Bereichen ruht, drohen hier zuwendungsrechtliche Folgen. VB erklärt, wie Sie damit umgehen. |
Zuwendungsrechtliche Vorgaben
Mit staatlichen Zuwendungen fördern Bund und Länder bestimmte Zwecke, an denen ein öffentliches Interesse besteht (§§ 23, 44 Bundes- bzw. Landeshaushaltsordnung). Vereine, die Zuwendungen erhalten, erfüllen damit ihren satzungsmäßigen Zweck.
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Ein Verein, der nach seiner Satzung Kunst und Kultur fördert, erhält eine Projektförderung, um ein Leseprojekt für Kinder zu organisieren. |
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