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  • 29.03.2023 · Nachricht · Zweckbetriebe

    Bezahlte Sportler: Vergütungsgrenze beträgt jetzt 520 Euro

    | Das BMF hat die Vergütungsgrenze für „bezahlte“ Sportler angehoben und dazu den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 67a geändert. Der „Grenzbetrag“ liegt seit 01.01.2023 bei 520 Euro pro Monat. |